Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

StudienergebnisseKeuchhusten erhöht Risiko für plötzlichen Kindstod

Die Zahl der Pertussisfälle und die Rate beim plötzlichen Kindstod hängt einer Studie zufolge statistisch zusammen.

Infektionen wie Keuchhusten können ein mögliches Risiko für den plötzlichen Kindstod sein. Darauf macht das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) aufmerksam. Mit der Berliner Charité und der Uni Würzburg hat die Behörde Krankenhausdaten von 1980 bis 2020 ausgewertet. Demnach hänge die Zahl der Pertussisfälle und die Rate beim plötzlichen Kindstod statistisch zusammen.

Die Studie zeigte auch, dass sich parallel mit der Wiederaufnahme der Keuchhusten-Impfempfehlung durch die Ständige Impfkommission (STIKO) und der gleichzeitigen Änderung der Empfehlung zur Schlafposition in Rückenlage die Rate beim plötzlichen Kindstod von 1,68 (pro 1.000 Lebendgeburten) im Jahr 1991 auf 1,18 im Jahr 1992 verringerte – und damit um 30 Prozent.

Anders im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR): Dort lag die Rate bereits 1991 mit 0,79 deutlich darunter. In der DDR war auch in den 1970er- und 1980er-Jahren durchgehend gegen Keuchhusten geimpft worden.

In Westdeutschland hingegen waren in den 1970er- und 80er-Jahren die Impfquoten rückläufig, da viele über mögliche Komplikationen verunsichert waren. In dieser Zeit gab es hier die meisten Fälle von plötzlichem Kindstod. Mit der Wiederaufnahme der Keuchhustenimpfung sank die Rate bundesweit bis 2020 auf 0,1.

red

Quelle: doi 10.1186/s12887-025-05429-7

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.