Migräne beeinträchtigt die Betroffenen in all ihren Lebensbereichen oft gravierend. Daher sollten die Optionen der Prophylaxe einschließlich der neuen innovativen Therapie-Alternativenkonsequent genutzt werden, um die Lebensqualität der Patienten entscheidend zu verbessern.
Die Möglichkeiten der Vorbeugung einer Migräne werden immer noch zu selten genutzt, dabei ergibt sich die Indikation zu einer medikamentösen Prophylaxe aus einem hohen Leidensdruck, der Einschränkung der Lebensqualität und dem Risiko eines Medikamentenübergebrauchs” [1]. Als Anhaltspunkt kann das Auftreten von drei oder mehr Attacken monatlich dienen.
Als Medikamente mit hoher wissenschaftlicher Evidenz stehen uns seit langem Betablocker (Metoprolol, Propranolol, Bisoprolol), Topiramat, Amitriptylin und Flunarizin sowie (beschränkt auf die Indikation chronische Migräne, definiert als das Auftreten von mindestens 15 Kopfschmerztagen monatlich, von denen acht oder mehr die Kriterien einer Migräne erfüllen) Onabotulinumtoxin A zur Anwendung im Bereich der Kopf -, Nacken- und Schultermuskulatur zur Verfügung.
Da diese Therapien häufig entweder nicht ausreichend wirksam sind, nicht vertragen werden oder gegen ihren Einsatz Kontraindikationen vorliegen, besteht schon seit langer Zeit Bedarf an innovativen Therapiealternativen.
Neue Optionen in der Migräneprophylaxe
Die systematische Migräneforschung der letzten 30 Jahre hat das Verständnis der Erkrankung erheblich erweitert und insbesondere die Rolle des Neuropeptids calcitonin gene-related peptide (CGRP) charakterisiert.
CGRP ist ein Marker für die Aktivierung des trigeminovaskulären Systems (bestehend aus den Arterien der Hirnhäute und den sie innervierenden, überwiegend zum ersten Trigeminusast gehörenden nozizeptiven Afferenzen) im Rahmen der Migräneattacke. Die vor diesem Hintergrund entwickelten monoklonalen Antikörper binden entweder CGRP selbst oder aber dessen Rezeptor, wodurch die nachfolgenden Signalkaskaden unterbrochen werden. In Europa sind inzwischen drei Präparate zugelassen (siehe Tab. 1).
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