© 4x6 - stock.adobe.comHinter den Rauchenden Köpfen stecken vier Praxiserfahrene, die sich dafür einsetzen, die Bürokratie im Praxisalltag zu minimieren: Dr. Christoph Claus, Moritz Eckert, Dr. Sabine Frohnes und Timo Schumacher.
2. Chikungunya-Virus
Neu hinzugekommen sind jüngst zwei Impfstoffe gegen das Chikungunya-Virus. Diese sind für Menschen ab zwölf Jahren zugelassen:
- Ixchiq®, ein attenuierter Lebendimpfstoff basierend auf einem abgeschwächten, vermehrungsfähigen Chikungunya-Virus. Merke: Dieser ist für Personen mit Immundefizienz, in der Schwangerschaft und Stillzeit wie alle Lebendimpfungen kontraindiziert. Eine anfangs bestehende Rote-Hand-Warnung, Personen ab 65 Jahren nicht zu impfen, ist hingegen inzwischen zurückgezogen worden.
- Außerdem ist mit Vimkunya® ein Virus-like Particle (VLP)-Impfstoff auf Basis rekombinanter DNA-Technologie verfügbar. Dieser gehört zur Gruppe der inaktivierten Impfstoffe oder Totimpfstoffe. Er ist nach individueller Abwägung auch bei den “besonderen” Reisenden verimpfbar, bei dem Ixchiq® und andere Lebendimpfungen ausgeschlossen sind.
Die STIKO empfiehlt derzeit eine Impfung gegen Chikungunya für Personen ab zwölf Jahre, die in ein Gebiet reisen, für das ein aktuelles Chikungunya-Ausbruchsgeschehen bekannt ist oder die einen längeren Aufenthalt (über vier Wochen) oder wiederholte Kurzzeitaufenthalte in ein Chikungunya-Endemiegebiet planen, wenn zusätzlich ein erhöhtes Risiko für eine Chronifizierung oder einen schweren Verlauf der Erkrankung besteht.
Das wäre zum Beispiel ab einem Alter von 60 Jahren oder bei einer schweren internistischen Grunderkrankung der Fall.
Relevante Lebendimpfstoffe
Zur Erinnerung: Zu den Lebendimpfungen zählen auch die schon für Deutschland empfohlenen Impfstoffe gegen Masern/Mumps/Röteln und Varizellen. Deren Indikation zur Impfung sollten Hausärztinnen und Hausärzte bei der reisemedizinischen Beratung immer mit auf dem Schirm haben und überprüfen.
Ebenso reisemedizinisch relevant sind als Lebendimpfung Gelbfieber, Dengue, Chikungunya und oral Cholera sowie Typhus. Hinweis: Bei Typhus gibt es alternativ auch einen i.m.-Totimpfstoff.
Verschiedene Lebendimpfstoffe müssen entweder gleichzeitig oder mit dem Mindestabstand von vier Wochen appliziert werden. Ausschlüsse für die gleichzeitige Applikation einzelner Impfstoffe finden Sie in den Fachinformationen.
Totimpfstoffe
Grundsätzlich erfordern Totimpfstoffe zwar keine Einhaltung von Mindestabständen untereinander und auch nicht zu Lebendimpfstoffen.
Merke: Wenn möglich, ist aber eine gleichzeitige Gabe von Lebend- und Totimpfstoffen zu bevorzugen. Denn Lebendimpfstoffe können Interferon induzieren, dies könnte theoretisch die Wirkung anderer (mit Zeitverzögerung gegebener) Impfstoffe schmälern. Die Impfabfolge und Abstände sind in der reisemedizinischen Beratung also gut zu planen.
Merke: Stehen mehrere Impfungen an, so ist es ratsam, zunächst mit Totimpfstoffen zu beginnen und die Lebendimpfungen erst im Nachgang vorzunehmen. Die Lebendimpfstoffe sollten dann aber gleichzeitig oder untereinander mit besagten vier Wochen Abstand stattfinden. Eine Ausnahme macht hier die Gelbfieberimpfung.
Sonderfall Gelbfieberimpfung
Sollte Ihre Beratung die Notwendigkeit einer Gelbfieberimpfung ergeben, müssen Reisende eine dafür zugelassene Gelbfieber-Impfstelle aufsuchen, da nur diese die Impfung bescheinigen darf.
Tipp: In diesem Fall empfiehlt es sich, alle weiteren nötigen Lebendimpfungen ebenso der Gelbfieber-Impfstelle zu überlassen oder bei der Vereinbarung der weiteren Impftermine auf die nötigen vier Wochen Abstand hinzuweisen. Nichts ist unglücklicher, als “unverrichteter Dinge” einen neuen Termin vereinbaren zu müssen, weil kurz vorher eine andere Lebendimpfung erfolgt ist und dann nicht geimpft werden kann. Unter Umständen steht hier sogar das Reisevisum auf dem Spiel.
Merke: Die Gelbfieberimpfung sollte mindestens zehn Tage vor Einreise im Endemiegebiet stattgefunden haben.
Bei allen Impfstoffen sollte im (seltenen) Fall einer akuten Impfreaktion so lange mit einer erneuten Impfung gewartet werden, bis die Symptomatik abgeklungen ist.
Planung von Reiseimpfungen
Um diesen Grundsätzen Rechnung zu tragen, haben die “Rauchenden Köpfe” den Impfspicker umstrukturiert. Zunächst finden Sie hier nun die Totimpfstoffe, im Anschluss dann abgegrenzt die Lebendimpfungen.
Außerdem wurde eine Anamnesehilfe für bereits erfolgte Immunisierungen sowie eine Praxishilfe für die terminliche Planung offener Impfungen für Sie entwickelt (s. Kasten am Anfang des Artikels). Wie raten die “Rauchenden Köpfe” bei der Reiseimpfberatung vorzugehen?
Erfragen Sie am besten schon in der Vorbereitung möglichst genau das oder die Reiseländer und geplanten Aktivitäten. Wichtig sind hier vor allem die individuelle Unterbringung und hygienischen Bedingungen.
Tipp: Nutzen Sie dazu einen Fragebogen über Ihre Praxiswebseite oder lassen Sie diesen Ihr Team vorab als PDF zuschicken. Hier sollten möglichst auch bestehende Vorerkrankungen und spezielle individuelle Risiken wie eine Schwangerschaft oder Immunsuppression erhoben werden, um individuell beraten zu können.
Anschließend sollten bestehende Immunisierungen systematisch erhoben werden und dabei insbesondere auch auf “einheimische” Impflücken wie bei Tetanus im mittleren Lebensalter geachtet werden.
Abrechnung
Ihre Leistungen zur Reiseberatung und die entsprechenden Impfungen sind individuelle Gesundheitsleistungen und daher nach GOÄ in Rechnung zu stellen. Die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten ihren Versicherten aber zumindest einen Teil, manche Kassen sogar 100 Prozent der angefallenen Kosten. Wichtig: Versicherte sind von Ihnen vorab über zu erwartende Kosten aufzuklären