Die 2023 als Living Guideline erschienene S3-Leitlinie “Demenzen” ist erstmals aktualisiert worden. Neu aufgenommen wurde eine Empfehlung zur Biomarker-Diagnostik im Blut. Bislang werden Biomarker durch eine Liquor-Untersuchung oder mittels Bildgebungsverfahren ermittelt.
“Neue Studien zeigen gute diagnostische Werte für die ersten blutbasierten Biomarker für die Alzheimer-Erkrankung”, erläutert Mitherausgeber Prof. Richard Dodel in einer Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN). Die DGN war neben der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) federführend an der Erstellung der Leitlinie beteiligt.
“Allerdings müssen diese Tests weiter evaluiert werden. Die Leitlinie empfiehlt den Einsatz der Blutmarker daher derzeit nur in Verbindung mit etablierten Verfahren und nur durch Expertinnen und Experten für Biomarker-Diagnostik”, so Dodel.
Nicht in die Aktualisierung aufgenommen wurden Empfehlungen zu den in anderen Ländern bereits zugelassenen Antikörpern Lecanemab und Donanemab (s. a. S. 39). Zwar hat die europäische Behörde EMA die Zulassung von Lecanemab empfohlen, das Zulassungsverfahren ist aber seitens der EU-Kommission noch nicht abgeschlossen, erinnert die DGN (mehr dazu: www.hausarzt.link/8TYnq).
Bezüglich psycho- und soziotherapeutischer Therapieoptionen gibt es neue Empfehlungen: So wird jetzt eine kognitive Verhaltenstherapie zur Behandlung einer Depression auch bei leichter kognitiver Störung empfohlen, ebenso eine Musiktherapie zur antidementiven Therapie. Der Palliativversorgung wird in der aktualisierten Leitlinie außerdem nun ein eigenes Kapitel gewidmet.
red