Berlin. Musliminnen und Muslime mit Diabetes sind laut islamischer Regelung nicht zum Fasten verpflichtet. Für Menschen mit chronischer Erkrankung, die das Fasten während des Ramadan unter keinen Umständen einhalten können, sieht der Koran auch die Möglichkeit vor, täglich einen Armen zu speisen oder einen entsprechenden Geldbetrag zu spenden, um so der Glaubensverpflichtung nachzukommen.
„Trotzdem entscheiden sich viele dafür – was aus religiösen und sozialen Gründen verständlich ist“, erklärt Prof. Ina Danquah, Vorsitzende der AG Diabetes & Migration der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) in einer Mitteilung der DDG. Doch für manche Menschen mit Diabetes könne das Fasten erhebliche gesundheitliche Risiken bergen, besonders für Menschen mit
- Typ-1-Diabetes,
- Schwangere mit Schwangerschaftsdiabetes oder
- Menschen mit schweren diabetischen Folgeerkrankungen wie Nieren- oder Herzproblemen,
erinnert die DDG. Sie sollten das Fasten im besten Fall vermeiden oder engmaschig ärztlich begleitet werden.
Menschen mit Typ-1-Diabetes
Menschen mit Typ-1-Diabetes werde vom Fasten grundsätzlich eher abgeraten. „Das Risiko für schwere Unterzuckerungen ist während des Ramadans fast fünfmal so hoch wie im restlichen Jahr“, erklärt Dr. Alain Barakat von der DDG in der Mitteilung.
„Wer dennoch fasten möchte, sollte dies nur unter engmaschiger ärztlicher Kontrolle und mit kontinuierlichem Glukosemonitoring tun“, rät Barakat. Denn Studien zeigten, dass Patientinnen und Patienten mit einer Insulinpumpe ein geringeres Risiko für schwere Unterzuckerungen haben.
Menschen mit Typ-2-Diabetes
Menschen mit Typ-2-Diabetes können laut DDG fasten, sofern ihr gesundheitliches Risiko niedrig ist und sie ihren Stoffwechsel genau im Blick haben. Wichtig ist eine Ernährungsberatung, regelmäßige Blutzuckerkontrollen und eine Anpassung der Diabetesmedikation.
Allgemein rät die DDG:
- Bei Unter- und Überzuckerung sofort handeln: Sinkt der Blutzucker unter 70 mg/dl oder treten Symptome wie Zittern oder Schwindel auf, sollte das Fasten sofort unterbrochen werden. Gleiches gilt bei häufigem Wasserlassen, Müdigkeit, Verwirrtheit, Übelkeit und einem Blutzuckeranstieg auf über 300 mg/dl.
- Flüssigkeitshaushalt beachten: Besonders in warmen Regionen ist das Risiko für Dehydrierung hoch. Viel Wasser oder ungesüßter Tee nach Sonnenuntergang helfen, den Flüssigkeitsbedarf zu decken.
- Mahlzeiten bewusst gestalten: Sahur (die Mahlzeit vor Sonnenaufgang) sollte lang sättigende, ballaststoffreiche Lebensmittel wie Haferflocken oder Vollkornprodukte enthalten. Beim Iftar (Fastenbrechen) sollten fett- und zuckerreiche Speisen vermieden werden.
Auch orale Medikamente sind verboten
Im Fastenmonat Ramadan wird für 30 Tage zwischen Sonnenauf- und -untergang weder gegessen noch getrunken. Auch die Einnahme von oralen Medikamenten ist während des Ramadan zwischen Sonnenaufgang- und -untergang verboten, Blutzuckermessen und Insulin spritzen ist aber den ganzen Tag über erlaubt, berichtet die DDG.
red