Können Schwangere nicht arbeiten, bedeutet das nicht automatisch ein Beschäftigungsverbot. Vielmehr kommt es auf den Einzelfall an. Die Rauchenden Köpfe erklären, welche drei Möglichkeiten grundsätzlich abzuwägen sind.
Bei schwangeren Mitarbeiterinnen gilt es, die Maßgaben des Mutterschutzes am Arbeitsplatz zu berücksichtigen.
Als Hausärztinnen und Hausärzte sind Sie in zwei unterschiedlichen Rollen mit den besonderen Bedürfnissen von Schwangeren konfrontiert. Einerseits können unsere Mitarbeiterinnen schwanger werden, hier gilt es die Maßgaben des Mutterschutzes am Arbeitsplatz zu berücksichtigen.
Andererseits betreuen Sie schwangere Patientinnen. Hier sind zum einen medizinische Besonderheiten zu beachten, zum Beispiel bei Impfungen oder Verordnungen von Medikamenten. Zum anderen wenden sich immer wieder Frauen an uns, die sich als Schwangere ihrer Arbeit nicht mehr gewachsen fühlen oder dadurch Gefahren für das ungeborene Kind befürchten.
Immer wieder entstehen hier Unsicherheiten: Dürfen wir als Hausärztinnen oder Hausärzte ein Beschäftigungsverbot aussprechen? Wann ist eine normale Krankschreibung die richtige Wahl? Und wann gilt ein betriebliches Beschäftigungsverbot und wer spricht dieses aus?
Merke: Grundsätzlich ist zwischen Erkrankung der Schwangeren und Gefährdung zu unterscheiden.
Weiterlesen
Interview
“Vertraute Hausarztpraxen werden verwaisen”
[habox:2] Anouschka Horn ist als das Gesicht des täglichen Nachrichtenmagazins BR24 um 21:45 Uhr weit…
Schwangerschaftshypertonie
Schwanger und hyperton: Neue Leitlinie mit Nachsorgepass
Robert Koch-Institut
Mehr Infektionen mit Parvovirus bei Schwangeren
Chaos Telematikinfrastruktur:
Hausärztinnen- und Hausärzteverband: TI-Pauschale muss angepasst werden
Studienergebnisse
Mögliche Schwangerschaft? Vorsicht bei Verschreibungen!
Positivliste
Diese Op dürfen schwangere Ärztinnen vornehmen
Deutscher Hausärztinnen- und Hausärzteverband
Gemeinsames Bekenntnis zu Demokratie, Freiheit und Diversität
Serie "Familienfreundliche Praxis"
Störfaktor Schwangerschaft?
Deutscher Hausärztetag
Appell: Impfkampagne sollte Grippeimpfung einschließen
Interview mit Dr. Doris Reinhardt
“Zeit für Patienten, nicht für Bürokratie”
Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.